OIKOSYS consulting - Mag. (FH) Dipl.-Ing. Helmut Sipos Bilanzbuchhaltung, Unternehmensberatung, Ingenieurdienstleistungen| Staudgasse 44/7 |1180 Wien | WhatsApp: +43/(0)650/368 89 70
Unternehmensberatung Ingenieurdienstleistungen Bilanzbuchhaltung
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Geltende rechtliche Regelungen

Es wird auf das anzuwendende Recht, inbesonders auf das Ziviltechnikergesetz sowie zugehörige Verordnungen Bilanzbuchhaltergesetz sowie zugehörige Verordnungen Gewerbeordnung sowie zugehörige Verordnungen verwiesen. Sofern nicht an dieser Stelle, so sei hinsichtlich Verschwiegenheit, Standesethik und Standeskodex auf die Regelungen der einschlägigen Kammern, das ist: die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und Burgenland die Wirtschaftskammer Wien sowie die Wirtschaftskammer Niederösterreich, hierbei insbesonders o die Vertretungen der UBIT o der technischen Büros und o der Lebens- und Sozialberater hingewiesen. Es gelten die standesspezifischen Auftrags- und allgemeinen Geschäftsbedingungen, wie sie unter www.arching.at, oder www.wko.at zu finden sind.

Haftpflichtversicherungen

Für die Tätigkeiten als Bilanzbuchhalter und als Unternehmensberater, gleichwie für die technische beratende Tätigkeiten sind entsprechende, gesetzlich vorgesehene Haftpflichtversicherungen abgeschlossen.

Zahlungsbedingungen

Alle Rechnung sind zahlbar netto binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen zu 13 % p.a. über dem veröffentlichten 3 Monats-Euribor oder vergleichbarem Zinssatz an. Mahngebühren in der Höhe von jeweils 55 EUR werden je Mahnung gesondert verrechnet. Die auf der Homepage angeführten Preise verstehen sich auf Basis 1.1.2020. Eine entsprechende Valorisierung auf Basis des VPI 2015 wird vorgenommen. Die angeführten Preise verstehen sich exkl. USt.

Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

Anzuwendendes Recht ist österreichisches. Es gilt die Anwendung des österreichischen ABGB und des UGB, und im B2C Bereich das KSchG als vereinbart. Es gelten die Normen des österreichischen Vertragsrechts, als Gerichtsstand gilt das Handelsgericht Wien als vereinbart, im Falle von B2B das für den 18. Wr. Gemeindebezirk zuständige Bezirksgericht, sollten die Streitwertgrenzen überschritten werden, das entsprechende Landesgericht für Wien bzw. das Oberlandesgericht für Wien.

Übernahme des Werkes

Ab Zusendung von Unterlagen oder ab Fertigstellung des Werkes, des Auftrages, Abhaltung des Trainings, etc., gilt, sofern nicht innerhalb von 10 Werktagen beeinsprucht, dieses als angenomen. Verdeckte Mängel sind davon ausgenommen. Diese können ebenfalls nur binnen 10 Werktagen ab Erkennen des Mangels beeinsprucht werden. Die Möglichkeit zur Nachbesserung und Korrektur ist zu gewähren, andernfalls entstandener Schaden durch Herbeiziehen Dritter nicht geltend gemacht werden kann. Spätere Reklamationen können nicht mehr eingewandt werden.

Schriftverkehr

Im elektronischen Datenverkehr gilt Ihre Nachricht erst mit Erhalt eines Bestätigungsmails unsererseits als zugestellt. Sollten Sie kein Bestätigungsmail erhalten haben, so dürfen wir Sie ersuchen, uns telephonisch oder via WhatsApp zu kontaktieren, damit wir Sie über den Status Ihrer Mail informieren können. Im Briefverkehr gelten nur eingeschriebene Briefe als definitiv zugestellt, auch hier dürfen wir Sie ersuchen, betreffend des Status des Briefverkehrs sich bei uns zu informieren. Als Bestätigung des Erhalts gilt jedenfalls eine Antwort auf Ihre Anfrage. Bitte geben Sie sowohl im elektronischen Daten- als auch Zahlungsverkehr jeweils die Kundennummer, die Rechnungsnummer und gegebenenfalls Ihre Referenznummer an, damit Ihre Anfrage, Antwort beziehungsweise Zahlung auch rasch zugeordnet und bearbeitet werden kann.
Geschäftsbedingungen